Was fordert das Finanzamt?
Die Belegerstellungspflicht besteht schon seit längerem. Die Verschlüsselung der Transaktionsdaten muss ab 1.4.2017 funktionieren. Dabei werden Teile des Belegs gegen einen Chip verschlüsselt. Der Chip ist in unserem Fall in einem USB Stick verpackt und an der Kassa angeschlossen. Es werden weder Daten am Chip noch an das Finanzamt übertragen! Es wird lediglich ein Datenerfassungsprotokoll mit den verschlüsselten Daten auf Ihrem Rechner gespeichert, das Sie bei Aufforderung dem Finanzbeamten übergeben müssen. Sollte das OTAS System näher geprüft werden, kann auch das elektronische Journal verlangt werden.