OTAS Touch Kassensystem

Was fordert das Finanzamt?

Die Belegerstellungspflicht besteht schon seit längerem. Die Verschlüsselung der Transaktionsdaten muss ab 1.4.2017 funktionieren. Dabei werden Teile des Belegs gegen einen Chip verschlüsselt. Der Chip ist in unserem Fall in einem USB Stick verpackt und an der Kassa angeschlossen. Es werden weder Daten am Chip noch an das Finanzamt übertragen! Es wird lediglich ein Datenerfassungsprotokoll mit den verschlüsselten Daten auf Ihrem Rechner gespeichert, das Sie bei Aufforderung dem Finanzbeamten übergeben müssen. Sollte das OTAS System näher geprüft werden, kann auch das elektronische Journal verlangt werden.

Welche Daten müssen an Finanz Online übertragen werden?

Bei Inbetriebnahme der Kassa muss die Kassa und der Sicherheitschip in Ihrem Finanz Online gemeldet werden. Außerdem ist der Startbeleg - das ist ein Beleg mit 0,- EUR Umsatz -  an Finanz Online übertragen werden. Zum Ende jedes Kalenderjahrs muss wiederum ein Nullerbeleg an Finanz Online übertragen werden.

Wie funktioniert das bei Ihrem OTAS System?

Sie oder Ihr Steuerberater legen einen Webservice User in Ihrem Finanz Online an, das ist ein User mit sehr eingeschränkten Rechten. Unser Programm erledigt dann die oben beschriebenen Punkte automatisch - klingt alles komplizierter, als es ist!

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