Registrierkassen- sicherheitsverordnung (=RKSV)

Ab 1.4.2017 müssen alle Bartransaktionen laut Finanzamt verschlüsselt werden

Kurz zusammengefasst, was die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) vorsieht:

  • Jede Bar- und Kartentransaktion muss ab 1.4.2017 verschlüsselt werden. Das passiert mit einer Chipkarte, die an Ihrer Kassa angeschlossen ist.
  • Es werden KEINE Daten an das Finanzamt geschickt. Es muss aber ein Datenerfassungsprotokoll (kurz DEP) auf Ihrem Bürorechner erstellt werden und dem Finanzbeamten bei Bedarf übergeben werden.
  • Jede Registrierkassa und jeder Verschlüsselungschip muss an Finanz Online gemeldet werden.
  • Der erste Beleg ist ein sogenannter Startbeleg, den Sie aufheben müssen. Über die „BMF App“ wird der Startbeleg geprüft und an Finanz Online übersendet.
  • Bei Ausfall der Signatureinheit darf weitergearbeitet werden.
    Achtung: Sollte bei den alten OTAS-DOS Kassen der Bürorechner ausfallen oder abgedreht werden oder das Netzwerk ausfallen, dann sind KEINE Bar- oder Kartentransaktionen möglich.
  • Sollte die Verschlüsselungseinheit oder die Registrierkassa über einen längeren Zeitraum (> 24 Std.) ausfallen, dann muss das Finanz Online gemeldet werden.
  • Am Jahresende muss ein Jahresbeleg erstellt werden, der wiederum mit dem Handy App an Finanz Online übermittelt werden muss.

Ich füge Ihnen hier ein paar weitere nützliche Links ein, damit Sie sich genauer mit den Themen beschäftigen können:
 
Verordnung zur Registrierkassensicherheitsverordnung
Festlegung des BMF zu Detailfragen der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)
Fragen und Antworten des Bundesministeriums
Fragen und Antworten der Wirtschaftskammer
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